Allgemeine Geschäftsbedingungen Rosche Computertechnik vertreten durch
der
Am Riegel 15
97783 Karsbach
Horst Rosche
Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgeblich. Sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Durch Erteilung eines Auftrages gelten unsere Geschäftsbedingungen als anerkannt.
1.) Lieferung und Preise
Es gelten die am Tage des Auftrages gültigen Preise. Bei Aufträgen unter 500 Euro Auftragswert berechnen wir einen Pauschalbetrag von 1 AE = 45 Euro für Bearbeitung und Fahrtkosten. Der Auftrag erfolgt per Rechnung. Erstaufträge gegen Barzahlung oder Vorauskasse. Bei Aufträgen über 1.000 Euro Auftragswert ist bei Auftragserteilung ein Drittel des Betrages sofort zur Zahlung fällig. Für Aufträge, die mit einem Projektvertrag erteilt werden gelten die im Projektvertrag festgelegten Regelungen.
2.) Zahlung
Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kreditzinsen zuzüglich Provision und Spesen. Bei ratierlicher Zahlung erheben wir einen Aufschlag von 3 % bei bis 6 Monatsraten, von 5 % bei 12 Monatsraten und von 7 % bei mehr als 12 Monatsraten.
3.) Reklamation
Beanstandungen können nur innerhalb von 6 Tagen nach Abnahme unter Beifügung eines Rechnungsduplikats erfolgen. Evtl. beanstandete Ware bitte aufbewahren und auf Verlangen zurücksenden.
4.) Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren, auch aus Dienstleistungen entstandene Homepages, bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
5.) Sonderanfertigungen
Bei für den Käufer besonders angefertigten oder speziell angeschafften Waren und Stückzahlen gelten Sonderbedingungen. Ein Rücktritt ist in diesem Fall ausgeschlossen.
6.) Teilnichtigkeit
Sollte eine Regelung der vorstehenden Geschäftsbedingungen wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften nichtig sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der anderen Regelungen unberührt.
Stand: 05/2006